Geschäftsbedingungen Urlaub Cornwall Ltd
Geschäftsbedingungen
UrlaubCornwall.de ist keine Agentur, sondern eine Quelle empfohlener Urlaubsunterkünfte und Reisedienste unserer vertrauenswürdigen Partner. Der Buchungsvertrag wird geschlossen zwischen der Person, die die Unterkunft bucht und dem Besitzer oder der Agentur der Unterkunft.
Ein Buchungsvertrag entsteht erst dann, wenn Ihre Buchungsnachfrage von der Agentur akzeptiert und demzufolge schriftlich bestätigt wurde, sowie die verlangte Vorauszahlung erfolgt ist. Dies unterliegt den Geschäftsbedingungen der Agentur.
Unser Ferienhäuser Partners
Wir arbeiten gemeinsam mit einer kleinen Anzahl an Partnern, mit denen wir persönlich inspizierte Ferienunterkünfte und Cottages im gesamten Südengland anbieten.
In Cornwall, Devon Dorset und Somerset stellen wir Häuser von Classic Cottages vor. In Kent, Sussex und Hampshire stellen wir Häuser von Amberley House Cottages.
Unser Rundreisen Partner Thoba Resien
Allgemeine Reisebedingungen (ARB)
1. Abschluß des Reisevertrages
Mit Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie ebenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung/Rechnung übermitteln.
Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklären.
Nebenabreden, die dem Inhalt oder den Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Thoba Reisen.
2. Bezahlung
Mit der Reiseanmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, gegen Aushändigung des Sicherungsscheines gem. § 651k BGB fällig.
Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reiseantritt (Feststellung des Zahlungseingang bei uns) ohne nochmalige Aufforderung gegen Aushändigung der Reiseunterlagen fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Nummer 9 genannten Gründen abgesagt werden kann.
Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Sowohl Anzahlung als auch Restzahlung können Sie mit Scheck leisten, oder fristgemäß auf die Ihnen benannten Konten überweisen. Zahlung mit Kreditkarte ist gegen Aufpreis von 1,5% des Reisepreises möglich (nur Mastercard, VISA).
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der Reiseausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung.
Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigen, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der Reiseausschreibungsangaben zu erklären, über die wir Sie vor Buchung der Reise selbstverständlich informieren werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf bestimmte Sitzplätze im Bus oder im Flugzeug.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Wir werden Sie über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Wir behalten uns allerdings vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung der Reise bestätigen Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Angaben für Leistungen, wie Hafen – oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Person oder pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühr vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen dies schriftlich zu erklären.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.
Wir können Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen.
Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des vertraglich vereinbarten Reisebeginns wie nachfolgend aufgeführt pauschalisiert.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist, als die von uns genannte Pauschale.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der nachstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berück-sichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reisleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Individuelle Pauschalreisen und Gruppenreisen (Busreisen, Bahnreisen, Individuelle Ferien, Ferinhäuser, Boote, Charter- und Linienflügen)
bis 30. Tag vor Reisebeginn 25%
29. bis 22.Tag vor Reisebeginn 40%
21. bis 15.Tag vor Reisebeginn 60%
14. bis 7.Tag vor Reisebeginn 70%
6. bis 4.Tag vor Reisebeginn 80%
ab dem 3.Tag vor Reiseantritt oder bei Rücktritt / Nichterscheinen am Abreisetag 95% des Gesamtbetrages pro Teilnehmer.
Bei Sondertarifen der Fluggesellschaften kann es gegebenfalls zu Abweichungen bei den oben genannten Pauschalen kommen.
6. Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits.
Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von € 40,- pro Person bis 90.Tage vor Abreise, bis 30. Tage vor Abreise € 80,- pro Person.
7. Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch diesen Wechsel entstehenden Mehrkosten.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt den Reisevertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben.
Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
In jedem Falle werden wir Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung zuleiten.
Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon in Kenntnis setzen.
10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umständen
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendige Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.
Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
11. Haftung des Reiseveranstalters
Wir haften im Rahmen des Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
die gewissenhafte Reisevorbereitung
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungssträger
die Richtigkeit der Beschreibungen aller in den Reiseausschreibungen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern nicht gemäß Ziff.3 vor Vertragsschluß eine Änderung der Ausschreibung erklärt wurde; jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts-, oder Schiffsprospekten oder in anderen von uns nicht herausgegebenen Prospekten, auf deren Entstehung wir keinen Einfluß haben.
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
12. Fremdleistungen
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachsschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausstellungen, Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertagspartner als
solche gekennzeichnet und für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
13. Gewährleistung
Abhilfe und Mitwirkungspflicht: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen.
Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Unbeschadet unserer Leistungspflicht bedarf es ihrer Mitwirkung.
Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
Unterlassen Sie es schuldhaft, eine Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel vor Ort anzuzeigen.
Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessene Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.
Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.
Schadensersatz: Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
14. Beschränkung der Haftung
Vertragliche Haftung: Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Deliktische Haftung: Schadensersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, bei Sachschäden auf € 4.000,- beschränkt.
Die Haftung ist auf die dreifache Höhe des Reisepreises pro Kunde und Reise beschränkt. Möglicherweise daüber hinaus gehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben davon unberührt.
Gesetzliche Haftungsbeschränkung: Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftfrachtverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck.
Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen.
Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.
15. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie dies schriftlich tun.
Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen Regelung des § 651 g Abs. 2 BGB in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Wurden solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
16. Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Bei Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) dies der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist.
Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen.
17. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjeniger Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben. Ebenso ist die gerichtliche Geltentmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Reisenden durch Dritte unzulässig.
18. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Aufgrund der EU-Verordnung sind wir verpflichtet, Sie über die Identität des ausführenden Luftfrachtunternehmens sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die oder bzw. mehrere Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird.
Sobald diese feststeht werden wir Sie unverzüglich darüber informieren, ebenso bei einem Wechsel der zunächst genannten Fluggesellschaft.
Die sog. “Black List” ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm
19. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei gehen wir davon aus, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person oder Mitreisenden vorliegen, wie z.B. Doppelstaatsbürgschaft.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
Der Reisende sollte sich über Informations,- und Impfschutz- sowie andere Propylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; gegebenfalls sollte ärztlicher Rat über Thrombose – und andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.
20. Reiseunterlagen
Wenn Ihnen die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der genannten Frist zugegangen sein sollten, informieren Sie uns bitte rechtzeig, damit wir Ihnen diese noch zukommen lassen können. Bei Kurzfristigkeit erklären Sie sich einverstanden, dass die Reiseunterlagen auch per Email an Sie versendet werden können.
21. Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass bei unseren Reisen keine Reiseversicherungen eingeschlossen sind.
Der Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) und weitergehende Versicherungen wird empfohlen, da bei Reiseabbruch zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen können. Wir empfehlen deshalb den Abschluß des Rundumsorglos-Pakets der Europäischen Reiseversicherung AG, der neben der RRV einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr beinhaltet.
Die Prämie wird mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger Versicherungsschutz wird erst mit Zahlung der Prämie wirksam.
Soweit wir oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung.
Ansprüche können nur gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden.
Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten.
Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises.
Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.
22. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
23. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung gestellt haben, sind gemäß Bundesdatenschutz gegen mißbräuchliche Verwendung geschützt. Darüber hinaus möchten wir Sie schriftlich künftig über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Sollten Sie dies nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich “Datenschutz” bei uns.
24. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Es findet deutsches Recht auf das gesamte Rechtsverhältnis Anwendung. Dies gilt nicht, wenn sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder im EU-Mitgliedsstaat, dem der Kunde angehört, etwas anderes oder günstigeres für den Kunden ergibt.
25. Allgemeine Bestimmungen
Einzelheiten der Reiseausschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
Für Druck und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
Veranstalter:
Thoba Reisen e.K.
Plaikengasse 5
D-82487 Oberammergau
Registergericht München, HRA 94434
(Stand Januar 2014)